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   BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63   

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https://dejure.org/1964,1745
BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63 (https://dejure.org/1964,1745)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1964 - I B 135.63 (https://dejure.org/1964,1745)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1964 - I B 135.63 (https://dejure.org/1964,1745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung der Revision - Rechtfertigung einer Aufhebung einer Verwaltungsaktes bei fehlerhafter Begründung - Vorliegen einer Verletzung und Verkennung des Gleichheitssatzes - Bestehen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1964, 357
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung des Beklagten kommt es ausschließlich darauf an, ob sie eine Grundlage in einer gültigen Vorschrift findet (vgl. BVerwGE 1, 12 [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung des Beklagten kommt es ausschließlich darauf an, ob sie eine Grundlage in einer gültigen Vorschrift findet (vgl. BVerwGE 1, 12 [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63
    Das Berufungsgericht verweist auf das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1963 (BVerwGE 15, 306).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63
    Das läßt sich damit rechtfertigen, daß der Zweck des Einspruchsverfahrens - von der behördlichen Seite her gesehen - darin besteht, der Einspruchsbehörde Gelegenheit zu geben, die Einwendungen des Betroffenen gegen den Verwaltungsakt noch einmal nachzuprüfen (BVerwGE 4, 203).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung des Beklagten kommt es ausschließlich darauf an, ob sie eine Grundlage in einer gültigen Vorschrift findet (vgl. BVerwGE 1, 12 [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1986 - 8 A 92/85

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes als Rechtsfolge einer fehlenden Bekanntgabe

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  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046

    Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Im Übrigen verwies das Bundesverwaltungsgericht zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf einen Beschluss vom 3. Januar 1964 - 1 B 135.63, DVBl. 1964, 357, der wiederum nur die Problematik der Sachentscheidung über einen verspäteten "Einspruch" thematisiert.
  • BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 56.83

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Im übrigen würde sich die Frage nach der Zuständigkeit zum Erlaß des Widerspruchsbescheids in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen; denn dieser Bescheid ist vom Bundespräsidenten erlassen und vom Bundeskanzler gemäß Art. 58 GG gegengezeichnet und damit gebilligt worden (vgl. auch Beschluß vom 3. Januar 1964 - BVerwG 1 B 135.63 - [DVBl. 1964, 357, 358] zur nachträglichen Billigung von Widerspruchsbescheiden).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1972 - I 787/71

    Planwidrige Nutzung einer Grünanlage

    Ob über den Widerspruch die dafür zuständige oder eine andere Behörde entschieden hat, ist für die Zulässigkeit der Klage unerheblich (BVerwG Beschl. v. 3.1.1964 DVBl. 1964, 357, 358; Eyermann/Fröhler, VwGO , 5. Aufl. 1971, § 68 Rdnr. 2).
  • VG Braunschweig, 22.10.1996 - 5 A 5141/96

    Befreiung von Elternbeiträgen für einen Besuch eines in kirchlicher Trägerschaft

    Ob die Beklagte für die mit dem Schreiben vom 25. März 1996 erfolgte Entscheidung über den Widerspruch der Kläger zuständig war, ist für die Zulässigkeit der Klage unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.1.1964, DVBl. 1964, 357, 358).
  • VG Koblenz, 17.08.1973 - 1 K 89/71

    Beseitigung von Gebäudeschäden wegen der Aufstauung der Mosel;

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